D.G.K. Deutsche Grundkapital

DAS INVESTMENT

D.G.K. Deutsche Grundkapital
Partner im Erfolg

Wer sein Vermögen mit Immobilien absichern oder mehren möchte, sollte genau wissen, wie sein Geld eingesetzt wird. Deshalb investieren Anleger bei D.G.K. Deutsche Grundkapital GmbH nicht in kühne Pläne, die mit unsicherem Ausgang zunächst nur auf dem Reißbrett existieren. Mit belastbaren Referenzen und konkreten Zahlen gewährleistet das Unternehmen maximale Transparenz und macht seine erfolgreiche Geschäftsstrategie für jedermann nachvollziehbar. Anlegerkapital fließt nahezu vollumfänglich in den Einkauf gewissenhaft geprüfter Potenzialgrundstücke und -immobilien sowie deren wertsteigernde Entwicklung bzw. Revitalisierung.

Aktuell investiert das Unternehmen z.B. in ein 266 m2-Mehrfamilienhaus im bevölkerungsreichsten Augsburger Stadtteil Lechhausen. Das stark sanierungsbedürftige Objekt punktet durch zentrumsnahe Lage sowie perfekte Infrastruktur und bietet mit sechs kleineren bis mittleren Wohneinheiten ein überdurchschnittliches Optimierungspotenzial für eine WG- und familienfreundliche Gestaltung.

​Auch plant die D.G.K. Deutsche Grundkapital GmbH den Ankauf einer etwa 12.850 m2 großen Brachfläche im Randbereich von Regensburg, um dort eine Entwicklung mit 20 Einfamilienhäusern zu realisieren. Regensburg gilt aktuell neben München als einer der beliebtesten Orte zum Wohnen in Süddeutschland. Dies liegt nicht nur an der idealen Verkehrs- und Infrastrukturlage, sondern besonders auch an den wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Um von diesem und vergleichbaren anderen Projekten wirtschaftlich zu profitieren, können Anleger zwischen verschiedenen Modellen für eine Beteiligung an der D.G.K. Deutsche Grundkapital GmbH wählen. Durch alle partizipieren sie unmittelbar am Unternehmenserfolg und dürfen mit hohen, sachwertgestützten Renditen rechnen. 

Grundschuldbesicherte Darlehen
Laufzeit 5 oder 7 Jahre

Namens-schuldverschreibungs- Kapital
Laufzeit 5 Jahre

Gesellschaftsbeteiligung
Laufzeit mindestens
5 Jahre

Genussrechtsbeteiligung
Laufzeit mindestens 7 Jahre

Nachrangdarlehen
Laufzeit 5 Jahre

Die Vorteile auf einen Blick

Entwicklung im Bestand entfaltet das ganze Potenzial von Immobilien und Vermögensaufbau.

Die Emittentin verfügt nachweislich über eine langjährige Expertise auf dem Immobilienmarkt und nutzt diese, um mit innovativen Strategien größtmögliche Erträge zu erwirtschaften.

Immobilien sind und bleiben eines der werthaltigsten Anlagesegmente. Die nachfragestarken Metropolregionen Süddeutschlands versprechen noch auf Jahre erhebliche Wertzuwächse

Die Geschäftsfelder von D.G.K. Deutsche Grundkapital GmbH bieten weit überdurchschnittliche Renditeaussichten und ein gegenüber Neubauprojekten optimiertes Chancen-Risiko-Verhältnis.

Transparente Business Cases machen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seine zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung für Interessenten bestmöglich nachvollziehbar.

Durch die Auswahl unterschiedlicher Beteiligungsmodelle können Investoren ihr Engagement exakt auf die individuelle Anlagestrategie sowie ihre finanziellen Möglichkeiten und Ziele abstimmen.

Grundschuldbesicherte Darlehen

Kapitalmarktrechtliche Zulässigkeit für das grundschuldbesicherte Darlehen von privater Seite ist, dass dem Darlehensgeber eine Grundschuldabsicherung eingeräumt und eine Orderschuldverschreibung in Form einer (Teil-)Briefgrundschuld ausgestellt sein muss, die ihm selbst unabhängig von Dritten eigene Verwertungsrechte in Bezug auf die Grundschuld gewährt und es muss ein Verzicht gem. § 1160 BGB erklärt sein. Es kann sich dabei um eine Eigentümergrundschuld handeln, deren Rechte an die Anleger anteilmäßig abgetreten werden. Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur der Mitbesitz am Stammbrief eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus § 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Für die hier dargestellte Darlehensanlage besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Kreditwesengesetz (KWG) keine Prospektpflicht.

​Sofern ein Notar oder ein anderer Ehrenberufler (RA, StB oder WP) die (Teil-)Briefgrundschulden verwahrt, darf er keine eigenen Zurückweisungsrechte haben, wenn der Anleger eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt.

Festverzinsung 3,5 % p. a. oder nach individueller Vereinbarung
Mindestzeichnung 10.000,- €
Laufzeit 5 oder 7 Jahre je nach verhandelter Vereinbarung

Die Beteiligung
- Art: Grundschuldbesicherte Darlehen
Ausgestaltung:
- Grundschuldbesichertes Darlehen
- Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit
Laufzeit: 5 und 7 Jahre
Emissionsvolumen: 10 Mio. €
Mindestzeichnung: ab 10.000,- €
Rechte und Pflichten des Beteiligten
Festverzinsung ( je nach individueller Vereinbarung ):
10.000,- € bei 5 Jahren: 3,5 %, Agio 3%
50.000,- € bei 7 Jahren: 4,5 %, Agio 2%
Zahlung der Zinsen: ¼× jährlich oder ab
50.000,- € erfolgt Zinszahlung monatlich
Verzinsungseffekte unterjähriger Zinszahlungen sind nicht berücksichtigt.

Namensschuldverschreibungs- Kapital

Schuldverschreibungen (= Anleihen, Bonds oder auch Rentenpapiere genannt) sind schuldrechtliche Verträge gemäß dem § 793 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit einem Gläubiger-Forderungsrecht („Geld gegen Zins“). Schuldverschreibungen können namenlos auf den Inhaber (der verbrieften Wertpapiere) laufen (= Inhaberschuldverschreibungen) oder auf den Namen des Eigentümers der Schuldverschreibung ausgestellt werden (= Namensschuldverschreibungen). Sofern die Namensschuldverschreibungen nicht als Wertpapier verbrieft werden, gelten sie als wertpapierfreie Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.

Anleihen als Namensschuldverschreibungen werden in ein Namensschuldverschreibungs-Register eingetragen. Gemäß den Bereichsausnahmen des § 2 Nr. 3 VermAnlG dürfen 20 Namensschuldverschreibungen ohne Wertpapierverbriefung prospektfrei mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgegeben werden. Es besteht für Anleger keine Nachschussverpflichtung. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Schuldverschreibungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschläge zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.

Festverzinsung 5 % p. a. (individuell verhandelbar)
Mindestzeichnung 20.000,- €
Laufzeit 5 Jahre

Die Beteiligung
Art: Namensschuldverschreibung mit nachrangig zahlbarer Festverzinsung
Ausgestaltung:
- Anleihe als Namensschuldverschreibung
- Festverzinsung von 5 % p. a.
- Anspruch auf Rückzahlung zum Nominalwert nach fester Laufzeit
Laufzeit: 5 volle Jahre (feste Laufzeit)
Emissionsvolumen: 1,5 Mio. €
Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 20.000,- €, Agio 5%
Anlaufverluste: keine
Rechte und Pflichten des Beteiligten
Zinsen: Festverzinsung: 5 % p. a.
Zahlung der Zinsen: ¼× jährlich oder ab
40.000,- € erfolgt Zinszahlung monatlich


Stille Gesellschaftsbeteiligung

Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ohne rechtliche Außenbeziehung. Der stille Gesellschafter ist auf Zeit am Gewinn und Verlust der D.G.K. Deutsche Grundkapital GmbH beteiligt. Im Geschäftsverkehr tritt nur das im Handelsregister eingetragene Unternehmen auf und nur dieses wird im Vertragsverkehr rechtlich verpflichtet. Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht. Der stille Gesellschafter ist lediglich Kapitalgeber, dessen Beteiligungsgeld in das Vermögen bzw. Eigentum der D.G.K. Deutsche Grundkapital GmbH übergeht. Es besteht bei vertragsgemäßer Kündigung ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch des Einlagekapitals. Der stille Gesellschafter haftet beschränkt wie der Kommanditist, nämlich nur in Höhe der von ihm vertraglich übernommenen stillen Gesellschaftseinlage. Ist diese Einlage erbracht, besteht keinerlei Haftung mehr und ebenso ist eine Nachschussverpflichtung ausgeschlossen.

Gewinnausschüttungen sind beim stillen Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer mit maximal 25 % plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer unterliegen. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.

Grunddividende 5 % p. a. (individuell verhandelbar)
Mindestzeichnung 10.000,- €
Laufzeit min. 5 Jahre

Die Beteiligung
Art: Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von stillem Gesellschaftskapital für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 stille Gesellschaftsbeteiligungen = Small-Capital- Beteiligung)
Ausgestaltung:
- Typisch stilles Gesellschaftskapital
- Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin (individuell verhandelbar)
- Anspruch auf Dividendenzahlung
- Anspruch auf Überschussdividende
- Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit: Mindestens 5 volle Jahre
Emissionsvolumen: 2,5 Mio. €
Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 10.000,- €, Agio 5%
Anlaufverluste: keine
Rechte und Pflichten des Beteiligten
Dividende / Bonus:
- § Grunddividende: 5,5 % p. a. des Beteiligungsbetrages
- § Überschussdividende anteilig aus 10 % des Jahres Überschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Ausschüttungen: 1× jährlich

Genussrechtsbeteiligung

Das Genussrecht ist seit dem frühen Mittelalter gewohnheitsrechtlich anerkannt und taucht erstmalig im 14. Jahrhundert als Finanzierungsform urkundlich auf. Genussrechte haben eine wertpapierrechtliche Grundlage und gewähren eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens; also keinen festen Zins. Die Genussrechte nehmen am Erfolg (Gewinn) der D.G.K. Deutsche Grundkapital GmbH aber auch an Verlusten teil. Die Genussrechte werden als Namensgenussrechte ausgegeben und in ein Genussrechtsregister eingetragen. Die Übertragbarkeit ist aus kapitalmarktrechtlichen Gründen eingeschränkt. Die Genussrechte werden dementsprechend als sogenannte vinkulierte Namens genussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben.
Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht. Es besteht keine Nachschussverpflichtung. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag zzgl. eventueller Kirchensteuer. Die Steuer wird von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt.

Grunddividende 5,5 % p. a. (individuell verhandelbar)
Mindestzeichnung 20.000,- €
Laufzeit min. 7 Jahre

Die Beteiligung
Art: Renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligung in Form von
Genussrechten für einen limitierten Investorenkreis (max. 20 Genussrechtsbeteiligungen = Small-Capital- Beteiligung)
Ausgestaltung:
- Genussrechte
- Teilnahme am Gewinn und Verlust der Emittentin
- Anspruch auf Dividendenzahlung
- Anspruch auf Überschussdividende
- Anspruch auf Rückzahlung zum Buchwert nach Kündigung
Laufzeit: Mindestens 7 volle Jahre
Kündigungsfrist: Zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres
Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 20.000,- €, Agio 3%
Anlaufverluste: keine
Rechte und Pflichten des Beteiligten
Dividende / Bonus:
- Grunddividende: 6 % p. a. des Beteiligungsbetrages
- Überschussdividende anteilig aus 10 % des Jahresüberschusses
Alle Dividenden- und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse
Zahlung der Ausschüttungen: 1× jährlich

Nachrangdarlehen

Das Nachrangdarlehen ist ein Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt des Kapitalgebers hinter die Ansprüche von erstrangigen Gläubigern. Das Kapital wird fest verzinst. Bei dem Nachrangdarlehen erfolgen die jährliche Zinszahlung und später dessen Kapitalrückführung erst nach der Befriedigung von bevorrechtigten Finanzierungspartnern (z.B. Banken) des Unternehmens. Die Ansprüche des Nachrangdarlehens-Gebers werden also erst an zweiter Stelle bedient. Soweit zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt keine Zahlung des Unternehmens erfolgen kann, bleiben dennoch die Ansprüche (lediglich mit zeitlicher Verschiebung) erhalten. Im Fall der Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens dürfen Zahlungen auf das Nachrangdarlehen erst dann durchgeführt werden, nachdem alle bevorrechtigten Gläubiger ihre Forderungen bezahlt bekommen haben.
Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.

Festverzinsung 4 % p. a. (individuell verhandelbar)
Mindestzeichnung 10.000,- €
Laufzeit 5 Jahre

Die Beteiligung
Art: Nachrangdarlehens-Vertrag mit nachrangig zahlbarer Festverzinsung (max. 20 Nachrangdarlehen = Small-Capital- Beteiligung)
Festverzinsung: 4,5 % p. a.
Laufzeit: Mindestens 3 volle Jahre
Emissionsvolumen: 1,0 Mio. €
Mindestzeichnung: Einmaleinlage ab 10.000,- €, Agio 3%
Zahlung der Zinsen: 1× jährlich oder ab
20.000,- € erfolgt Zinszahlung ¼ jährlich

HINWEISE

Angabenvorbehalt
Das vorliegende Exposé wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Unvorhergesehene zukünftige Entwicklungen können die in diesem Exposé dargestellten Angaben beeinflussen. Die unvorhergesehenen Entwicklungen können zu Verbesserungen oder auch zu Verschlechterungen zukünftiger Erträge sowie zu Vermögensgewinnen oder -verlusten führen. Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis können die Rentabilität, Verfügbarkeit und Werthaltigkeit dieser Kapitalbeteiligung beeinflussen. Die Herausgeber können daher für den Eintritt der mit der Investition verbundenen wirtschaftlichen, steuerlichen und sonstigen Ziele keine Gewähr übernehmen.

Haftungsvorbehalt
Die in diesem Exposé enthaltenen Wirtschaftlichkeitsdaten, sonstige Angaben, Darstellungen, Zahlenwerte und aufgezeigten Entwicklungstendenzen beruhen ausschließlich auf Prognosen und Erfahrungen der Herausgeber. Zwar entsprechen alle vorgelegten Angaben, Darstellungen, Zahlenwerte und Entwicklungsprognosen bestem Wissen und Gewissen und beruhen auf gegenwärtigen Einschätzungen der wirtschaftlichen Situation und des Absatzmarktes, dennoch sind Abweichungen aufgrund einer anderen als der angenommenen künftigen Entwicklung möglich, namentlich hinsichtlich der kalkulierten und prognostizierten Zahlenwerte. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Zahlenangaben und Berechnungen kann nicht übernommen werden, sofern sich Druck-, Rechen- und Zeichenfehler eingeschlichen haben sollten. Eine Haftung für abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen, für Änderungen der rechtlichen Grundlagen in Form von Gesetzen, Erlassen und der Rechtsprechung kann nicht übernommen werden, da diese erfahrungsgemäß einem Wandel unterworfen sein können. Insbesondere kann keine Haftung für die in diesem Konzept gemachten Angaben hinsichtlich der steuerlichen Berechnungen und Erläuterungen übernommen werden. Niemand ist berechtigt, von dem vorliegenden Konzept abweichende Angaben zu machen, es sei denn, er ist von den Herausgebern dazu schriftlich ermächtigt. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist der Inhalt dieses Beteiligungs-Exposés.

Risikobelehrung
Bei diesem Angebot zur Beteiligung mit Grundschuldbesichertem Darlehen, typisch stillem Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital als Namensschuldverschreibungen und Nachrangdarlehens-Kapital handelt es sich jeweils nicht um sogenannte mündelsichere Kapitalanlagen, sondern um Unternehmensbeteiligungen mit Risiken. Eine Kapitalanlage in eine Unternehmensbeteiligung stellt wie jede unternehmerische Tätigkeit ein Wagnis dar. Somit kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teil- oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können. Zudem ist der Anleger über einen längeren Zeitraum an die Beteiligung gebunden und kann während dessen nicht über sein eingesetztes Kapital verfügen, da vorzeitige Kündigungen ausgeschlossen sind. In der Regel kann ein Anleger seine Beteiligung auch nicht ohne Weiteres an dritte veräußern (mangelnde Fungibilität). Sofern der Anleger den Erwerb seiner Kapitalanlage teilweise oder vollständig fremdfinanziert, hat er den Kapitaldienst für diese Fremdfinanzierung auch dann zu leisten, wenn keinerlei Rückflüsse aus der Kapitalanlage erfolgen sollten. Auch eventuelle zusätzliche Steuern aus dem Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder Rückzahlung der Kapitalanlage sind vom Anleger im Falle fehlender Rückflüsse aus seinem weiteren Vermögen zu begleichen. Der betreffende Anleger könnte somit nicht nur sein eingesetztes Kapital verlieren, sondern müsste das zur Finanzierung der Kapitalanlage aufgenommene Fremdkapital inklusive Zinsen zurückzahlen.

DREI GESCHÄFTSBEREICHE, EIN ZIEL

Revitalisierung von Immobilien

die über klassische Sanierungsmaßnahmen weit hinaus gehen.

Grundstücksentwicklung

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Brachland oder landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Erbteilskauf und -handel

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DAS INVESTMENT

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Das D.G.K. Deutsche Grundkapital Konzept

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